ENDE

ABMELDUNG IN BREMEN – Bevor Sie Deutschland endgültig wieder verlassen müssen Sie sich zunächst bei der Meldebehörde wieder abmelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor der Ausreise möglich. Bringen Sie Ihren Ausweis/Reisepass mit.

(Wenn sie planen in einen andere deutsche Stadt zu ziehen, z.B. für ein Praktikum wird dieser Prozess durch die erneute Anmeldung bei Ihrer neuen Meldebehörde vorgenommen.)

 

 Entweder gehen Sie persönlich zu Ihrer lokalen Behörde (BSU oder Bürgerservice Center) oder Sie schicken die Abmeldung per Post - hierbei bitte eine Kopie von der Vorder- und Rückseite ihres Passes oder Ausweises beilegen.)

 

Um sich in Bremen abzumelden, benötigen Sie folgendes Dokument:

 

- Antrag zur Abmeldung bei der Meldebörde

DOWNLOAD – ABMELDUNG
BEI DER MELDEBEHÖRDE

 

 

 

 

 

 

 

 

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