ENDE

ARBEITEN NEBEN DEM STUDIUM – Ob du während deines Aufenthaltes in Deutschland arbeiten darfst, hängt von deinem Ausländer-Status ab. Mit einer Aufenthaltserlaubnis darfst du studentische Nebentätigkeiten ausüben oder 120 Tage bzw. 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten (§ 16 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz).