Büro für Ausländer-angelegenheiten

BSU

Klagenfurter Straße (Zentralbereich)
28359 Bremen

bsu@uni-bremen.de

Dienstag: 9-13 Uhr
Mittwoch: 10-13 Uhr und 14-16 Uhr
Donnerstag:
9-13 Uhr

Herr Esen

T 0421 218-61020

Herr Jahic

T 0421 218-61021

Herr Napp

T 0421 218-61022

ENDE

AUFENTHALTSGENEHMIGUNG – EU-Bürger_innen müssen sich innerhalb der ersten Wochen nach Einreise beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dies ist sowohl beim Bürger-service-Center in der Innenstadt (Pelzerstraße 40) als auch bei der BSU (Bremen Service Universität) auf dem Universitäts-Gelände möglich. Du erhältst dann eine Meldebestätigung, die auch im Büro für Studierende eingereicht werden muss.

 

Seit Februar 2013 wird keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr ausgestellt, Pass/Ausweis und die o.g. Meldebestätigung reichen als Nachweis aus.

 

Für Nicht-EU-Bürger_innen gilt: Du benötigst für die Einreise ein Visum zu Studienzwecken, das von der deutschen Botschaft deines Heimatlandes ausgestellt wird. Ist ein Aufenthalt über die Geltungsdauer des Visums hinaus geplant, muss beim Ausländeramt eine Verlängerung beantragt werden. Bei Antragstellung sind folgende Dokumente vorzulegen: ein gültiger Reisepass, ein aktuelles Passfoto (biometrietauglich), ein Finanzierungsnachweis von zurzeit 8.040 Euro für ein Jahr, eine Meldebestätigung (Wohnsitz in Bremen), ein Nachweis der aktuellen Krankenversicherung sowie eine Immatrikulationsbestätigung.

 

ACHTUNG! Bei Einreise mit einem Besucher- oder Touristenvisum ist die Aufnahme eines Studiums nicht möglich! Ein Touristenvisum wird nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt! Die Ausländerbehörde hat für alle ausländischen Studierenden in Bremen eine Filiale auf dem Gelände der Universität eingerichtet. Hier kannst du dein Visum verlängern, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen/verlängern, dich an- bzw. um- und abmelden, Lohnsteuerkarten beantragen etc.

 

 

 

 

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