AOK – Allgemeine Ortskrankenkasse
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Bürgermeister-Smidt-Straße 95, 28195 Bremen
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T 0421 1761-0
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Montag-Mittwoch
8:00-17:00
Donnerstag
8:00-18:00
Freitag
8:00-16:00
Samstag
10:00-13:00
KRANKENVERSICHERUNG – Um sich immatrikulieren zu können, brauchen Sie eine gültige Krankenversicherung. EU-Angehörige können die European Health Insurance Card ihrer Krankenkasse vorlegen. Wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, legen Sie bitte Ihre Versichertenkarte bei der AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) vor. Dort wird überprüft, ob die Versicherung in Deutschland gültig ist, und Sie bekommen dementsprechend eine schriftliche Bestätigung. Diese Bestätigung reichen Sie bei der Immatrikulation ein. Sollte die Krankenkasse in Ihrer Heimat nicht für eventuelle Kosten in Deutschland aufkommen, schließen Sie so schnell wie möglich eine Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse ab. Diese können Sie frei wählen.
Bitte beachten Sie, dass der Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenkasse nur bis zu drei Monate nach der Immatrikulation/nach dem Erstabschluss der gesetzlichen Versicherung möglich is
Eine online Anmeldung ist ebenfalls möglich.
DOWNLOAD – BEFREIUNG VON DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG
Weitere Infos zu Krankenkassen für Gaststudenten aus dem Ausland finden Sie hier:
www.krankenkassenzentrale.de/wiki/incoming-de